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Elektronische Signatur

Elektronische Signatur Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf

Beitrag: Digital oder elektronisch signieren – so geht’s

Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen den Umgang mit vielerlei Dokumenten, die ansonsten per Post verschickt werden müssen. Bieter bzw. zukünftige Auftragnehmer unterzeichnen so ihre Angebote. Kundinnen und Kunden ihre Grundsatzvereinbarung. Eine digitale Unterschrift zu erzeugen ist kein Kunstwerk.  Für die erfolgreiche Abgabe Ihres Angebotes benötigen Sie gemäß der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen eine qualifizierte elektronische Signatur, wie z.B. die ID-Austria. Mehr

Seite: Alle Details zum e-Impfshop

Einleitung Wichtige Details zur Nutzung des e-Impfshops Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Angebot zur Influenza-Impfung und eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die ÖGK hat alle wichtigen Informationen für Sie hier zusammengefasst: www.gesundheitskasse.at/influenza Über den e-Impfshop der BBG können Sie Influenza-Impfstoffe schnell und bequem bestellen. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zur

naBe-Aktionsplan

naBe-Aktionsplan Der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung liegt unter Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Er wendet sich an alle Auftraggeber, die dem Bundesvergaberecht unterliegen. Der Aktionsplan wurde gemeinsam mit öffentlichen Auftragsverantwortlichen aus Bund, Ländern und Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und den Sektorenauftraggebern erarbeitet und wird laufend weiterentwickelt. Laut dem

Beitrag: ECOVATION 2024 – Innovationskraft und Nachhaltigkeit im Fokus

Nachhaltigkeit, Innovation und Kooperation sind der Schlüssel für die Gestaltung eines zukunftsfitten Österreichs. Die öffentliche Hand nimmt dabei eine entscheidende Rolle in der Umsetzung ein und ist sich ihrer Verantwortung bewusst.

Beitrag: Südkoreanische Beschaffungsbehörde PPS zu Gast bei der BBG in Wien

Am 8. und 9. April 2025 hat die BBG eine Delegation des südkoreanischen Public Procurement Service (PPS) in Wien willkommen geheißen.

Seite: Checkliste für Bieter

Schritt 3: E-Signatur beantragen #3: E-Signatur beantragen Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen nicht nur im Alltag den Umgang mit vielerlei Dokumenten. Als Bieter unterzeichnen Sie mittels einer sogenannten „qualifizierten, elektronischen Signatur“ Ihre Angebote. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. #3: E-Signatur beantragen Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen nicht nur im Alltag den Umgang mit vielerlei Dokumenten. Als Bieter

Beitrag: Einheitliches Auftreten der Berufsfeuerwehren in ganz Österreich

Sämtliche Berufsfeuerwehren Österreichs haben sich erstmalig in der Geschichte zu einem einheitlichen Auftreten zusammengefunden und mit einem Schulterschluss entschieden, künftig die Beschaffung der Dienst-, Einsatz- und Repräsentationsbekleidung gemeinschaftlich zu bewerkstelligen. Mit dabei im Projektteam: Die BBG als verlässlicher Partner für das Vergabeverfahren.

Seite: Impressum

Einleitung Impressum Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Bundesbeschaffung GmbH Lassallestraße 9b 1020 Wien Tel: +43 (1) 245 70-0 Fax: +43 (1) 245 70-99 E-Mail: office(at)bbg.gv.at FN 210220 y, Handelsgericht Wien UID: ATU55798907 Rechtsgrundlage: Bundesbeschaffung GmbH-Gesetz BGBl. I Nr. 39/2001 idF BGBl. I Nr. 76/2006 Impressum Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Bundesbeschaffung GmbH Lassallestraße 9b 1020 Wien Tel: +43 (1) 245 70-0 Fax: +43 (1) 245 70-99 E-Mail:

Seite: Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung Erklärung zur Barrierefreiheit Die Bundesbeschaffung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Inhalte dieser Seite Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Nicht