Elektronische Signatur
Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf
Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen den Umgang mit vielerlei Dokumenten, die ansonsten per Post verschickt werden müssen. Bieter bzw. zukünftige Auftragnehmer unterzeichnen so ihre Angebote. Kundinnen und Kunden ihre Grundsatzvereinbarung. Eine digitale Unterschrift zu erzeugen ist kein Kunstwerk.
Für die erfolgreiche Abgabe Ihres Angebotes benötigen Sie gemäß der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen eine qualifizierte elektronische Signatur, wie z.B. die ID-Austria. Mehr
Einleitung
Wichtige Details zur Nutzung des e-Impfshops
Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Angebot zur Influenza-Impfung und eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Die ÖGK hat alle wichtigen Informationen für Sie hier zusammengefasst: www.gesundheitskasse.at/influenza
Über den e-Impfshop der BBG können Sie Influenza-Impfstoffe schnell und bequem bestellen. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zur
naBe-Aktionsplan
Der Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung liegt unter Federführung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Er wendet sich an alle Auftraggeber, die dem Bundesvergaberecht unterliegen. Der Aktionsplan wurde gemeinsam mit öffentlichen Auftragsverantwortlichen aus Bund, Ländern und Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und den Sektorenauftraggebern erarbeitet und wird laufend weiterentwickelt. Laut dem
Nachhaltigkeit, Innovation und Kooperation sind der Schlüssel für die Gestaltung eines zukunftsfitten Österreichs. Die öffentliche Hand nimmt dabei eine entscheidende Rolle in der Umsetzung ein und ist sich ihrer Verantwortung bewusst.
Schritt 3: E-Signatur beantragen
#3: E-Signatur beantragen
Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen nicht nur im Alltag den Umgang mit vielerlei Dokumenten. Als Bieter unterzeichnen Sie mittels einer sogenannten „qualifizierten, elektronischen Signatur“ Ihre Angebote. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.
#3: E-Signatur beantragen
Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen nicht nur im Alltag den Umgang mit vielerlei Dokumenten. Als Bieter
Sämtliche Berufsfeuerwehren Österreichs haben sich erstmalig in der Geschichte zu einem einheitlichen Auftreten zusammengefunden und mit einem Schulterschluss entschieden, künftig die Beschaffung der Dienst-, Einsatz- und Repräsentationsbekleidung gemeinschaftlich zu bewerkstelligen. Mit dabei im Projektteam: Die BBG als verlässlicher Partner für das Vergabeverfahren.
Einleitung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundesbeschaffung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
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