Laptop neben dem ein Headset liegt

Vergabekompetenzcenter

Wir informieren Sie über das Vergaberecht.

Das Vergabekompetenzcenter (VKC) wurde im Rechtsbereich der Bundesbeschaffung als niederschwellige Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Vergaberecht eingerichtet.

Die Juristen der BBG geben öffentlichen Auftraggebern kostenlos Erstauskünfte zur Rechtslage in Österreich und erklären die oft komplexen Vorgaben des Vergaberechts.

Ein Anruf oder ein E-Mail an das VKC der BBG ist daher oft der einfachste erste Schritt bei der Klärung von Rechtsfragen, egal ob Sie als Neuling erstmals mit dem Vergaberecht konfrontiert sind, oder als langjähriger Experte einen fachlichen Austausch zu einer besonders komplexen Angelegenheit brauchen.

Sofern Sie über den Rahmen der Erstauskünfte hinaus Leistungen benötigen – etwa die Betreuung konkreter Vergabeverfahren oder Schulungsmaßnahmen – steht Ihnen die BBG natürlich auch zur Verfügung und kann auf den Austausch im Rahmen des VKC aufgebaut werden. Die Services des VKC stehen Ihnen aber unabhängig davon jedenfalls neutral und kostenlos zur Verfügung.

 

Rechtliche Grundlage des Vergabekompetenzcenters

Das Vergabekompetenzcenter wurde aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 9. März 2005 (MRV 85/15) eingerichtet. Seitdem soll vorhandenes Fachpersonal der BBG in Anspruch genommen werden, wenn dies wirtschaftlicher ist als Spezialisten in einzelnen Ressorts zu beschäftigen oder private Sachverständige heranzuziehen.

Nutzungsberechtigt sind in erster Linie Bundesdienststellen, ausgegliederte Einrichtungen des Bundes sowie sonstige öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber entsprechend § 3 Abs. 3 BBG-Gesetz (Länder, Gemeinden, ausgegliederte Einrichtungen derselben).

 

Vergabekompetenzcenter

Mo. – Do.: 9:00 – 15:30 Uhr
Fr.:            9:00 – 13:30 Uhr

Hotline: +43 1 245 70-440
E-Mail: vergabekompetenzcenter(at)bbg.gv.at

 

 

Verwandte Artikel: