Mehere Hände mit Daumen nach oben

Das Siegel zur Partnerschaft mit der BBG

Das BBG-Partner-Siegel zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Unternehmen erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen haben bzw. welche Unternehmen gerade aktiv und partnerschaftlich einen Vertrag erfüllen.

 

Wer darf das Partner-Siegel tragen?

Alle Unternehmen, die mindestens einen gültigen Rahmenvertrag oder eine gültige Rahmenvereinbarung mit der BBG haben, dürfen das Partner-Siegel tragen. Voraussetzungen dafür sind die Zustimmung zu unserer Nutzungsvereinbarung sowie die korrekte Verwendung des Siegels.

 

Partner-Siegel der Bundesbeschaffung

Ein Siegel, viele Vorteile für Kunden

  • Hier können Sie sich auf die Vergaberechtssicherheit verlassen
  • Bestätigung einer guten und starken Zusammenarbeit
  • Das Unternehmen hat Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
  • Der einfache Abruf im e-Shop schont Ihre Ressourcen

Ein Siegel, viele Vorteile für Lieferanten

  • Umfassende Werbemöglichkeiten, z.B. Banner
  • Bestätigung einer guten und starken Zusammenarbeit
  • Kennzeichnung der erfolgreichen Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung 
  • Siegel-Abbildung in Ihrem Unternehmensprofil im e-Shop
  • Kostenlos für Lieferanten

Nützen Sie die Möglichkeit einer Partnerschaft mit der BBG!

Unser Marketing-Team informiert Sie gerne.

 

Dateien zum Download

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Liste der Träger des BBG-Partner-Siegels

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Infofolder BBG-Partner-Siegel

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Nutzungsvereinbarung (Muster)

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Information zur Onlinewerbung

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AGB Onlinewerbung

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