So werden Sie Lieferant der BBG
Offener und transparenter Wettbewerb, beste Ergebnisse für Verwaltung und Steuerzahler, größtmögliche Fairness und Transparenz für die Wirtschaft
Alle Bieter haben die gleiche Chance auf einen Zuschlag bzw. Abschluss – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Bundesbeschaffung hat Verträge mit rund 1.250 aktiven Partnern, 78 Prozent davon gehören zur Gruppe der Klein- und Mittelbetriebe.
Wir freuen uns über Ihr Interesse, Auftragnehmer der BBG zu werden!
Gerne können Sie sich per E-Mail an support(at)bbg.gv.at für eine unverbindliche Information über die Veröffentlichung von Ausschreibungen in Ihrem Sortimentsbereich registrieren. Wir nehmen Sie in unsere Datenbank auf und werden Sie nach Veröffentlichung über neue Ausschreibungen in Ihrem Sortimentsbereich informieren, sofern eine Bietermobilisierung erfolgt.
Auf Basis des Bundesvergabegesetzes werden Vergabeverfahren durchgeführt. Im Schnitt veröffentlicht die BBG alle zwei Tage eine Ausschreibung.
Im BB-GmbH-Gesetz wird auf die besondere Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur eingegangen. Die Bundesbeschaffung ermutigt Klein- und Mittelbetriebe deshalb ausdrücklich, sich an den Ausschreibungen der BBG zu beteiligen.

Checkliste für Bieter – Der Weg zum erfolgreichen Angebot
Alle Bieter sollen eine faire Chance im Wettbewerb haben. Die BBG steht für einen fairen und transparenten Wettbewerb auf Basis der geltenden…
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist der Lösungspartner in Beschaffungsfragen für den Bund, die Bundesländer, Städte und Gemeinden, ausgegliederte Unternehmen sowie Einrichtungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich, Feuerwehren u. v. m.
Ein offener und transparenter Wettbewerb gehört deshalb zu den unabdingbaren Grundüberzeugungen der Bundesbeschaffung. Er sorgt nicht nur für die besten Ergebnisse für Verwaltung und Steuerzahler, er garantiert auch die größtmögliche Fairness und Transparenz für die Wirtschaft.

Ihre Vorteile als BBG-Lieferant
- Über 2.550 abrufberechtigte Kundenorganisationen
- Nutzung der Vereinbarungen von Bundeskunden
- Partnerschaft auf Zeit mit der BBG
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