Digital oder elektronisch signieren – so geht’s

Die elektronische Signatur erleichtert Ihnen den Umgang mit vielerlei Dokumenten, die ansonsten per Post verschickt werden müssen. Bieter bzw. zukünftige Auftragnehmer unterzeichnen so ihre Angebote. Kundinnen und Kunden ihre Grundsatzvereinbarung. Eine digitale Unterschrift zu erzeugen ist kein Kunstwerk. 

Für die erfolgreiche Abgabe Ihres Angebotes benötigen Sie gemäß der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen eine qualifizierte elektronische Signatur, wie z.B. die Handysignatur von A-Trust. Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links www.a-trust.at/de/handy-signatur/buergerkarte.at sowie www.xitrust.com.

Weiters finden Sie unter diesem Link vertrauenswürdige, europäische Signaturanbieter: webgate.ec.europa.eu/tl-browser/#/. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Signaturanbieter unterschiedliche Arten von elektronischen Signaturen anbieten, wie beispielsweise eine einfache oder fortgeschrittene Signatur. Ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Vorgaben des § 48 Abs. 12 BVergG 2018.

Weitere Informationen von auftrag.at.