Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundesbeschaffung GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Inhalte dieser Seite

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Nicht barrierefreie Inhalte
  • Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Feedback und Kontaktangaben
  • Durchsetzungsverfahren

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bbg.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist mit den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)" AA und der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)“ vollständig vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:

  1. PDF
    Unsere PDF-Dokumente sollten grundsätzlich alle barrierefrei sein. Sollte Ihnen dennoch ältere PDF-Dokumente oder Office-Dokumente auffallen, die nicht barrierefrei sind, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Beispielsweise könnten einzelne PDF-Dokumente nicht getaggt sein, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können.
     
  2. Bilder
    Unsere Bilder sollten grundsätzlich alle über einen Alternativtext verfügen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzerinnen und -Benutzer zugänglich ist. Sollte Ihnen dennoch ein Bild ohne Alternativtext auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. 

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
     
  3. Externe Features bzw. Drittanbieter:
    Der Werbebanner sowie der Facebook-Feed auf unserer Startseite wurden als externe Inhalte vom Audit ausgeschlossen. Für deren Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen kann daher keine Aussage getroffen werden.
     
  4. Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der BBG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.Februar 2020 erstellt und zuletzt am 08. Juli 2026 überprüft. 

Unsere Website wurde vom TÜV Austria  im Jahr 2025 erneut mit dem Web Accessibility Certificate Austria (WACA) der Stufe Gold ausgezeichnet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an medien(at)bbg.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Medien-Team der BBG
Tel.: +43 1 245 70-0
E-Mail: medien(at)bbg.gv.at

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren