Foto Hände auf einer Laptoptastatur am Bildschirm ist der e-Shop zu sehen

Kerndatenmeldungen für Abrufe im e-Shop durchführen

Was sind Kerndatenmeldungen?
Im Vergaberecht sind laut Gesetz diverse Informationen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen erfolgen auf europäischer Ebene über einen Anhang zum Amtsblatt der EU („Tenders Electronic Daily“ bzw. kurz „TED“) und auf nationaler Ebene über die sogenannten „Kerndatenmeldungen“.
Für die Nutzung von BBG-Verträgen besonders relevant sind die Kerndatenmeldungen zur Bekanntgabe vergebener Aufträge auf Grundlage von Rahmenvereinbarungen (also „Abrufe“). Diese sind bereits bisher ab einem Auftragswert von 50.000 Euro vorgeschrieben.

Was hat sich seit 1. Oktober 2026 geändert?
Ab dem 1. Oktober 2026 sind Kerndatenmeldungen verpflichtend im neuen e-Forms-Format zu übermitteln, wobei der Umfang der erforderlichen Angaben deutlich steigt. Auftraggeber müssen daher künftig mit einem höheren Erfassungsaufwand rechnen und zusätzliche Informationen bereitstellen.
Darüber hinaus ist bei Abrufen aus Rahmenvereinbarungen zukünftig zusätzlich zur (nationalen) Kerndatenmeldung auch eine Bekanntgabe über TED zu veröffentlichen, wobei die Anforderungen an diese Meldung im Wesentlichen identisch sind.

Wie unterstützt die BBG?
Ein Service zur Erstellung und Übermittlung der Kerndatenmeldung steht Ihnen seit 1. Oktober 2026 über den e-Shop zur Verfügung. Der Einstieg zum Service erfolgt über den e-Shop und ist nach dem Absenden und der erfolgten Genehmigung einer Bestellung möglich.
Wählen Sie dazu im e-Shop unter „Meine Bestellungen“ die betreffende Bestellung aus und klicken Sie auf „Auftrag bekanntgeben“ (Abbildung).

Sie werden anschließend in ein externes Tool (eForms) weitergeleitet. Der Umfang der erforderlichen Angaben für die Kerndatenmeldungen ist seit der der Novelle des BVergG 2018 deutlich gestiegen. Ein Teil der Daten wird bereits aus dem e-Shop übernommen. Die übrigen Felder sind von Ihnen zu ergänzen. Damit dies möglichst einfach gelingt, haben wir erklärende Feldbeschreibungen hinterlegt. Gleichzeitig arbeiten wir laufend an weiteren Vereinfachungen und gehen davon aus, die Bekanntgabe in Kürze weiter erleichtern zu können.
Wichtig für Ihre Planung: Diese Meldung kann innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlag abgesetzt werden.

 Bitte beachten Sie außerdem: Für die inhaltliche Richtigkeit der bekanntgegebenen Daten bleiben Sie als Auftraggeber verantwortlich. Die BBG stellt Ihnen dafür ein technisches Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Stand: 01.10.2026

 

Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Helpcenter in der Zwischenzeit zur Verfügung.

Mo.-Do.: 07:30-17:00 Uhr
Fr.: 07:30-15:00 Uhr

Tel: +43 1 245 70-0
E-Mail: office(at)bbg.gv.at

Alternativ können Sie auch unser Anfrage-Tool im BBG-Portal nützen. So landet Ihre Anfrage direkt beim richtigen Ansprechpartner und Sie können den Status im Portal mitverfolgen.