Faire Chance für KMU bei öffentlichen Vergaben

Anlässlich des „Internationalen KMU-Tags“ wollen wir der Frage nachgehen, wie kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können.  Erfahren Sie mehr in unserem Faktencheck!

#1 KMU-Förderung ist im BB-GmbH-Gesetz verankert

Im BB-GmbH-Gesetz wird auf die besondere Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur eingegangen. Die Bundesbeschaffung ermutigt Klein- und Mittelbetriebe deshalb nachdrücklich, sich an den Ausschreibungen der BBG zu beteiligen. 75% aller Lieferanten der BBG sind KMU. Um zu gewährleisten, dass diese im Zuge der Ausschreibungsabwicklung bestmöglich berücksichtig werden, bearbeitet ein eigenes eingerichtetes Kompetenzzentrum jedes Vergabeverfahren.

#2 Bundesvergabegesetz (BVergG) schreibt Berücksichtigung von KMU vor

Im §20 Abs. 8 des BVergG 2018 heißt es, dass die Konzeption und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Möglichkeit so erfolgen soll, dass kleine und mittlere Unternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen können.

#3 Regionale Losteilung wirkt sich positiv auf KMU aus

Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Sicherstellung einer nachhaltigen öffentlichen Vergabe verankert. Ein wichtiger Hebel hierfür ist die Berücksichtigung von Regionalitätim Rahmen EU-rechtlicher Vergaberichtlinien. Es könnten dazu Reaktionszeiten, Lieferzeiten und/oder kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort in Ausschreibungen aufgenommen werden.

Diese Tipps von unseren Einkaufsexpertinnen und Experten helfen kleineren und mittleren Unternehmen:

  1. Bieten Sie gemeinsam an: Schließen Sie sich zu Bietergemeinschaften zusammen und geben Sie gemeinsam ein Angebot ab. Eine andere Alternative wäre einen Subauftragnehmer an Bord zu holen der Teile der Leistung übernimmt.
     
  2. Werden Sie vergabefit: Die BBG unterstützt Unternehmen dabei ein vergaberechtskonformes Angebot zu legen. Laufend werden dazu beispielsweise Bieterseminare angeboten. Hier erfahren Unternehmen nicht nur Neuigkeiten rund um das Vergaberecht, sondern lernen anhand von Praxisbeispielen, welche Fehler sie bei der Angebotslegung vermeiden können. KMU erhalten dafür einen Rabatt.
     
  3. Verpassen Sie keine Ausschreibung: Auf unsere Website finden Sie eine Liste mit allen Ausschreibung inklusive Link zur elektronischen Vergabeplattform. Damit Sie keine Ausschreibung verpassen, können Sie sich mittels E-Mail an ausschreibung(at)bbg.gv.at für eine unverbindliche Information über die Veröffentlichung von Ausschreibungen in Ihrem Sortimentsbereich registrieren.
Bäckerin und Bäcker vor Verkaufsregal mit Brot und Gebäck

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