Digitale Barrierefreiheit: Lösungen im BBG-Portfolio

In einer digitalisierten Welt hängt der gleichberechtigte Zugang zu Informationen und Dienstleistungen davon ab, ob digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind. Deshalb ist digitale Barrierefreiheit entscheidend für eine inklusive Gesellschaft. Besonders der öffentliche Sektor kann als Vorbild vorangehen und digitale Barrieren minimieren, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19. Juli 2023 kundgemacht und tritt mit inhaltlicher Wirkung am 28. Juni 2025 in Kraft. Das setzt EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit in Österreich um und weist insbesondere auf die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens und relevante vergaberechtliche Bestimmungen hin. Es legt Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest. Betroffen sind unter anderem:

  • Hardwaresysteme (z.B. Computer und Notebooks),
  • Mobiltelefone,
  • interaktive Fernseher,
  • elektronische Kommunikationsdienste (z.B. Internet- und Videotelefonie),
  • audiovisuelle Mediendienste (z.B. Websites) oder
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Neben gesetzlichen Vorgaben geht es auch um gesellschaftliche Verantwortung und eine verbesserte Nutzererfahrung. Barrierefreiheit ist ein Spektrum mit unterschiedlichen Anforderungen, die sich nach internationalen Richtlinien wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder nationalen Vorschriften richten. Ein barrierefreies digitales Angebot zu schaffen, bedeutet kontinuierliche Arbeit an der Zugänglichkeit für eine breite Nutzerschaft.

Unsere Rahmenvereinbarungen unterstützen Sie dabei, digitale Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern und bestehende Hürden abzubauen - sei es durch Beratung, Tests mit Betroffenen oder technische Anpassungen. So können etwa barrierefreie Formulare mit Hilfe von aforms Solutions & Services effizient erstellt und gewartet werden. Auch die Direktvergabeplattform (DVP) Softwaretools für Barrierefreiheit bietet praxisnahe Unterstützung – zum Beispiel bei der automatisierten Prüfung von Dokumenten und Websites auf Barrierefreiheit. 

Entdecken Sie jetzt die neue BBG-Themenwelt „Digitale Barrierefreiheit“ und profitieren Sie von den vielfältigen Angeboten.

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