Von der Handysignatur zur ID-Austria?

Derzeit befindet sich der elektronische Identitätsnachweis „ID Austria“ (E-ID) in der Pilotphase und wird gemäß des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort voraussichtlich Mitte 2022 in den Echtbetrieb übergehen. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Sobald die ID-Austria in vollem Umfang zur Verfügung steht, wird man etwa auch Dokumente wie den Führerschein oder den Personalausweis auf sichere Weise abrufen und zur Verfügung stellen können.

Was bedeutet das für aktuelle Handysignaturen?

Alle aktiven und bis zur ID Austria-Einführung freigeschalteten Handy-Signaturen werden gemäß einem behördlich definierten Prozess in eine ID Austria migriert (Redaktionsschluss 31. März 2022):

  • Um auf eine ID Austria mit Basisfunktionen umzusteigen (gleiche Funktionalität & Umfang der gewohnten Handy-Signatur), muss keine Registrierungsbehörde aufgesucht werden – hier bedarf es nur weniger Klicks, wenn Sie das nächste Mal Ihre Handy-Signatur nutzen.
  • Um auf eine ID Austria mit vollem Funktionsumfang umzusteigen, muss mit Inkrafttreten der ID Austria ein behördlicher Registrierungsprozess vollzogen werden (bspw. im Rahmen der nächsten Reisepass-Ausstellung), weil behördliche Identitätsdaten betroffen sind, die eben auch von behördlicher Seite geprüft werden müssen. Es wird jedoch an einem vereinfachten Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria gearbeitet. Userinnen und User, deren Handy-Signatur von einer Behörde ausgestellt wurde (z.B. via FinanzOnline oder an einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg für die Registrierung der ID Austria erforderlich. Dieser vereinfachte digitale Prozess wird ab dem Sommer zur Verfügung stehen.

Die Handy-Signatur App wird auch in Zukunft verwendet werden können, die bestehende Handy-Signatur muss auch nicht neu verknüpft werden, sondern kann bis zum Zertifikatsablauf genutzt werden. Danach ist eine Aktivierung einer ID Austria notwendig, um die Services weiter nutzen zu können – auch hier wird man aber die Handy-Signatur App einsetzen können. Nach der Umstellung wird die BBG keine Handysignaturen mehr ausstellen bzw. registrieren können.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite www.oesterreich.gv.at unter folgendem Link www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/id-austria/pilotbetrieb.html.

Weitere interessante Informationen zum Thema Handy-Signatur und ID-Austria erhalten Sie auch auf der Webseite auftrag.at unter folgendem Link  auftrag.at | Ihr Vergabepartner.