Soziale Nachhaltigkeit in der BBG

Die soziale Nachhaltigkeit als eine der drei Nachhaltigkeitsdimensionen ist Teil der „weiteren strategischen Beschaffungsziele“ der BBG und somit in unserer Zielarchitektur verankert. In jeder Ausschreibung der BBG wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass diese Ziele bestmöglich erfüllt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, inwieweit sich die Nachhaltigkeitsdimensionen gegenseitig beeinflussen und wie sie zu den Wirkungszielen – Verfügbarkeit, bestes Preis-Leistungs-Verhältnis und Vergaberechtssicherheit – in Beziehung stehen. Da die Märkte und Bedürfnisse stark variieren, geschieht dies für jede Vergabe differenziert.

Aufgrund der hohen Relevanz gesellschaftspolitischer Belange hat die BBG bereits im Jahr 2017 ein eigenes Kompetenzzentrum ins Leben gerufen. Dieses fungiert während des gesamten Verfahrensprozesses als Monitoring-Stelle und gewährleistet, dass sämtliche Dimensionen der Nachhaltigkeit – nicht nur wirtschaftliche und ökologische, sondern auch soziale Aspekte – in den Vergabeverfahren über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus berücksichtigt werden.

Da alle Beschaffungsziele zueinander in Wechselwirkung stehen, ist es wichtig, sie ganzheitlich zu betrachten. So kann in jedem Vergabeverfahren die bestmögliche „Balance“ zwischen allen Zielparametern erreicht werden. Im Rahmen der Verfahrensabwicklung wird dieses Vorgehen detailliert dokumentiert. Die Erkenntnisse der Dokumentation werden anschließend in die Entwicklung von Folgeverfahren eingebracht, um so laufend die Integrationstiefe aller Beschaffungsziele zu erhöhen.

Nachdem sich die soziale Nachhaltigkeit nicht nur auf die Bieter bzw. Auftragnehmer, sondern konkret auf die  nachgefragte Leistung bezieht, werden die Nachhaltigkeitskriterien besonders bei der Definition technischer Spezifikationen, der Zuschlagskriterien und der Bedingungen für die Ausführung dieser geforderten Leistung berücksichtigt. Um eine objektive Überprüfbarkeit sicherzustellen, wird dabei möglichst auf konkrete, allgemein anerkannte Labels und Zertifikate zurückgegriffen.  

Darüber hinaus hat die BBG bereits weitere Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit gesetzt:

  • Bei Angeboten, die im Rahmen von Ausschreibungen im Bereich Reinigungsdienstleistungen gelegt werden, erfolgt eine vertiefte Prüfung der Einhaltung von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen. 
  • Es wurde eine Direktvergabeplattform für IT-Altgeräteverwertung errichtet. Dabei erfolgt die Aufbereitung der Geräte größtenteils durch Menschen mit Behinderungen, zugleich ermöglicht die Plattform sozial bedürftigen Personen den Zugang zu preisgünstiger wiederaufbereiteter IT-Hardware. 
  • Im Rahmen der Direktvergabeplattform „Soziale Nachhaltigkeit“ können Leistungen von Unternehmen abgerufen werden, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von sonstigen benachteiligten Personen ist.

Um das kunden- und marktseitige Bewusstsein für sozialen Nachhaltigkeit weiter zu schärfen, befinden sich aktuell weitere Maßnahmen in der Umsetzung. Dazu gehören:

  • die Erweiterung des Kriterienkatalogs bei der Verfahrensplanung,
  • die schärfere Definition von sozialen Nachhaltigkeitskriterien,
  • die Abfrage sozialer (über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender) Nachhaltigkeitskriterien in Bedarfserhebungen,
  • die mögliche Umsetzung von „Multiqualitäten/Multilieferantenstrategien“ z.B. in Form eigener „sozialer“ Lose,
  • und die verstärkte Berücksichtigung sozialer Nachhaltigkeitsaspekte (über den Rahmen der gesetzlichen Anforderungen) bei Projekten in besonderem Auftrag, besonders bei Bundeskunden. Dies unterstreicht die Vorreiterrolle des Bundes in diesem Bereich.
Die BBG setzt bereits Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit.