Vergabekompetenzcenter
Wir beraten Sie rund um Ihr Vergabevorhaben.
Das Vergabekompetenzcenter (VKC) steht Ihnen für erste Auskünfte in Vergabefragen zur Verfügung.
Das VKC wurde im Rechtsbereich der Bundesbeschaffung für die optimale Unterstützung bei Beschaffungsvorgängen eingerichtet. Es dient als erste Anlaufstelle für öffentliche Auftraggeber, die die Vergabe eines Auftrags planen. Zusätzlich werden auch potenzielle Bieter bzw. Auftragnehmer beraten.
Bei einem Erstgespräch wird der Kundenbedarf ermittelt und gegebenenfalls eine unverbindliche Rechtsauskunft erteilt. Ihr Anliegen wird an den am besten geeigneten Ansprechpartner (BBG oder Finanzprokuratur) weitergeleitet.
Rechtliche Grundlage des Vergabekompetenzcenters
Das Vergabekompetenzcenter wurde aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 9. März 2005 (MRV 85/15) eingerichtet. Seitdem soll vorhandenes Fachpersonal der BBG in Anspruch genommen werden, wenn dies wirtschaftlicher ist als Spezialisten in einzelnen Ressorts zu beschäftigen oder private Sachverständige heranzuziehen.
Nutzungsberechtigt sind in erster Linie Bundesdienststellen, ausgegliederte Einrichtungen des Bundes sowie sonstige öffentliche (Sektoren-)Auftraggeber entsprechend § 3 Abs. 3 BBG-Gesetz (Länder, Gemeinden, ausgegliederte Einrichtungen derselben).
Vergabekompetenzcenter
Mo. – Do.: 9:00 – 15:30 Uhr
Fr.: 9:00 – 13:30 Uhr
Hotline: +43 1 245 70-440
E-Mail: vergabekompetenzcenter(at)bbg.gv.at

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