Ihre Bedarfsmeldung zählt

Mit Ihrer Rückmeldung unterstützen Sie uns dabei, künftige Ausschreibungen realistisch und bedarfsgerecht vorzubereiten. Bitte geben Sie Ihren voraussichtlichen Bedarf so konkret wie derzeit möglich bekannt.  
Wenn noch keine genaue Planung vorliegt, können Sie auch  

  • aktuelle Kosten,  
  • bisherige Mengen  
  • oder eine nachvollziehbare Schätzung heranziehen.  

Ihre Angaben sind unverbindlich und führen zu keiner Bestell- oder Abnahmeverpflichtung.  

Auch eine Rückmeldung, dass kein Bedarf besteht, ist hilfreich – bitte geben Sie in diesem Fall an, für welchen Teil Ihrer Organisation diese gilt.

Fragen? 
Bei Unklarheiten oder falls Sie mehr Zeit für Ihre Rückmeldung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. 

 

Aktuell laufende Bedarfserhebungen:

 

Aktuell laufende Bedarfserhebungen:

Arbeitskräfteüberlassung

Bis 11.11.2026

Arbeitskräfteüberlassung unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, Personalbedarfe flexibel und bedarfsgerecht abzudecken. Sie ermöglicht den Einsatz von Arbeitskräften in unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Leistungsbereichen. Dadurch können personelle Engpässe überbrückt, zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt und vielfältige Aufgaben zuverlässig erfüllt werden. Die BBG plant daher eine Folgeausschreibung zur Arbeitskräfteüberlassung.

Um die Ausschreibung durchführen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre geschätzten Bedarfe in diesem Bereich mitzuteilen, auch wenn bisherige Abrufvolumina für die kommenden Jahre fortgeschrieben werden sollen. 

Die Bekanntgabe Ihrer Bedarfe ist für Sie unverbindlich. Das bedeutet: Nach Abschluss einer möglichen Rahmenvereinbarung besteht für Sie keine Verpflichtung, Leistungen oder Produkte daraus abzurufen. Ihre Bedarfsmeldung hilft uns jedoch, das Gesamtvolumen möglichst passend zu planen und eine vorzeitige Ausschöpfung der Rahmenvereinbarung zu vermeiden. 

Eine vorzeitige Ausschöpfung bedeutet, dass das vorgesehene Gesamtvolumen bereits vor Ende der Laufzeit aufgebraucht ist. In diesem Fall sind keine weiteren Abrufe möglich, bis ein neues Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Alternativ können Sie Ihren Bedarf verbindlich melden. Wir reservieren das benötigte Volumen für Sie, sodass es Ihnen während der gesamten Laufzeit zur Verfügung steht.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Abrufvariante Sie bevorzugen: „Zeitarbeit“ oder „Payroll“. Darüber hinaus können Sie Bedarfe in neuen Leistungsbereichen, beispielsweise für medizinisches Fachpersonal, melden.

Nähere Details finden Sie in unserem kompakten Formular. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis 11.11.2026 an bedarfserhebung(at)bbg.gv.at. 

Zum Formular für die Bedarfserhebung für Arbeitskräfteüberlassung 

Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das BBG-Kundenmanagement-Team gerne zur Verfügung, bei fachlichen Rückfragen zu dieser Bedarfserhebung wenden Sie sich bitte an unsere Einkaufsexpertin Melissa Wittmann, BA (+43 1 245 705 08 332, bedarfserhebung(at)bbg.gv.at).

 

 

5 Personen lächeln in die Kamera
Symbolbild für Arbeitskräfteüberlassung

Verwandte Artikel:

Kundenmanagement

Portrait von Andreas Kotzian


   Andreas Kotzian
   Fachbereichsleiter Kundenmanagement
   E-Mail: andreas.kotzian(at)bbg.gv.at
 

 

Portrait von Elmar Ehm

   
   Elmar Ehm
   Key-Account-Manager
   Länder und Hochschulen
   E-Mail: elmar.ehm(at)bbg.gv.at

 

Portrait von Werner Dickinger

   
   Werner Dickinger
   Key-Account-Manager
   Gesundheit
   E-Mail: werner.dickinger(at)bbg.gv.at

 

Portrait von Barbara Weinmann


   Barbara Weinmann
   Key-Account-Managerin
   Bund
   E-Mail: barbara.weinmann(at)bbg.gv.at

 

Portrait von Christoph Walenta

   
   Christoph Walenta
   Key-Account-Manager
   Ausgegliederte Unternehmen 
   E-Mail: christoph.walenta(at)bbg.gv.at

 

Portrait Bernhard Lovrek

  
   Bernhard Lovrek
   Key-Account-Manager
   Gesundheit
   E-Mail: bernhard.lovrek(at)bbg.gv.at

 

Portrait von Oliver Klein


   Oliver Klein
   Key-Account-Manager
   Bund
   E-Mail: oliver.klein(at)bbg.gv.at

 

Portrait von Stefan Bauer


   Stefan Bauer
   Key-Account-Manager 
   Städte, Gemeinden und Feuerwehren
   E-Mail: stefan.bauer(at)bbg.gv.at