Wichtiger Hinweis zur Direktvergabegrenze
Wir weisen darauf hin, dass mit 01.01.2026 die von der Europäischen Kommission bekanntgemachten neuen Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben in Kraft getreten sind. Diese gelten für 2026 – 2027 (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150, Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151, Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152).
Demnach gilt für Dienstleistungs- und Lieferaufträge für zentrale öffentliche Auftraggeber (z.B. BKA, Bundesministerien, BBG, BRZ) der neue Schwellenwert von EUR 140.000,-.
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