Trinkwasserkontrolle (Neuverfahren)

Bis 10.07.2026

Sauberes Wasser ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis laufender Kontrolle.

Um öffentliche Einrichtungen bei der vergaberechtskonformen Beauftragung entsprechender Untersuchungsleistungen zu unterstützen, prüft die BBG derzeit eine mögliche Neuausschreibung in diesem Bereich. Damit Ihre Anforderungen bestmöglich berücksichtigt werden können, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe Ihres voraussichtlichen Bedarfs.

Im Rahmen dieser Bedarfserhebung werden insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen abgefragt:

  • Trinkwasser
  • Warmwasser
  • Heizungs- und Kühlwasser
  • Badewasser

Darüber hinaus wird auch der Bedarf an begleitender Dokumentation wie Prüfberichten, Befunden und Gutachten erhoben.

Die Bekanntgabe Ihrer Bedarfe ist für Sie unverbindlich. Das bedeutet: Nach Abschluss einer möglichen Rahmenvereinbarung besteht für Sie keine Verpflichtung, Leistungen oder Produkte daraus abzurufen.

Nähere Details finden Sie in unserem kompakten Formular. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis 10.07.2026 an bedarfserhebung(at)bbg.gv.at

Zum Formular für die Bedarfserhebung für Trinkwasser (Neuverfahren) 

Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das BBG-Kundenmanagement-Team gerne zur Verfügung, bei fachlichen Rückfragen zu dieser Bedarfserhebung wenden Sie sich bitte an unseren Einkaufsexperten Michael Spitzer (+43 1 245 70-311, michael.spitzer(at)bbg.gv.at).

 

 

Kontrolle vom Wasser wird durchgeführt
Symbolbild für Trinkwasserkontrolle (Neuverfahren)

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