Treibstoffe
Bis 27.06.2025
Die Frei-Haus-Lieferung von Treibstoffen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht beispielsweise eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung, da die Lieferung direkt an den jeweiligen Einsatzort erfolgt. Dadurch können sowohl Zeit als auch personelle Ressourcen eingespart werden.
Um Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit zu bieten, Treibstoffe vergaberechtskonform über die BBG zu beziehen, bereiten wir derzeit eine Folgeausschreibung zur bestehenden Rahmenvereinbarung „Frei-Haus-Lieferungen von Treibstoffen“ (GZ 3002.04527) vor. Für die Umsetzung dieser Ausschreibung ersuchen wir Sie um die Bekanntgabe Ihres Bedarfs.
Wichtige Hinweise zur Bedarfserhebung
- Für die Treibstoffsorten Diesel, Super, Polardiesel und Spezial-Dieselkraftstoff (mit HVO-Anteil). Bitte tragen Sie wie bisher Jahresmengen als unverbindlichen Bedarf ein. Die Mindestabnahmemenge pro Lieferung und Lieferort beträgt 1.000 Liter.
- Für die Treibstoffsorten 100 % HVO und 100 % GtL. Im Rahmen der Markterkundung haben potenzielle Bieter darauf hingewiesen, dass die Treibstoffsorten „100 % HVO“ und „100 % GtL“ nur eingeschränkt verfügbar sind. Da die Hersteller für diese Produkte verbindliche Bestellungen mit konkreten Mengen- und Zeitangaben verlangen, erwarten auch die Lieferanten entsprechende Bedarfsmeldungen von den Endkunden. Vor diesem Hintergrund wurde deutlich gemacht, dass künftig auch von BBG-Kunden verbindliche Angaben in diesem Bereich erwartet werden, da sonst möglicherweise keine Angebote für diese Treibstoffe gelegt werden. Die Mindestabnahmemenge pro Lieferung und Lieferort beträgt 5.000 Liter.
Wir ersuchen Sie daher, im Tabellenblatt „Bedarfserhebung“, Spalte G („Verbindliche Angaben“), anzugeben, ob es sich bei Ihrer Meldung um einen verbindlichen oder unverbindlichen Bedarf handelt. Abhängig von dieser Angabe sind die Bedarfe entweder monatsweise (verbindlicher Bedarf) oder als Jahresvolumen (unverbindlicher Bedarf) aufzuschlüsseln.
Nachstehend wird angeführt, was die unterschiedlichen Bedarfsmeldungen im Zusammenhang mit „100 % HVO“ und „100 % GtL“ für Sie bedeuten:
- Verbindliche Bedarfsmeldung: Die gemeldete Menge muss im jeweiligen Monat mit einer Toleranz von ±10 % abgerufen werden. Wird weniger als 90 % der angegebenen Menge abgenommen, kann der Lieferant eine Pönale verrechnen. Bei einem Mehrbedarf von über 110 % erfolgt die Lieferung – sofern verfügbar – auf Basis eines individuellen Angebots.
- Unverbindliche Bedarfsmeldung: Die gemeldeten Werte werden in die Ausschreibung aufgenommen, jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass Angebote eingehen und in weiterer Folge eine Rahmenvereinbarung zustande kommt.
Zusätzlicher Hinweis zu 100 % HVO: Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der Mineralölsteuer nur möglich ist, wenn eine sortenreine Lagerung des Produkts gewährleistet ist. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Lieferanten vorzulegen. Zudem darf dieser Treibstoff nur in Fahrzeugen eingesetzt werden, die den Vorgaben der Kraftstoffverordnung entsprechen.
Nähere Details finden Sie in unserem kompakten Formular, welches unter folgendem Link downloadbar ist: Bedarfserhebung Treibstoffe | Bundesbeschaffung GmbH
Bitte senden Sie die ausgefüllte Beilage bis 27.06.2025 an bedarfserhebung(at)bbg.gv.at.
Bei fachlichen Rückfragen zu dieser Bedarfserhebung wenden Sie sich bitte an unseren Einkaufsexperten Manfred Probst (+43 1 245 70-363, manfred.probst(at)bbg.gv.at).

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