Arbeitskräfteüberlassung
Bis 11.11.2026
Arbeitskräfteüberlassung unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, Personalbedarfe flexibel und bedarfsgerecht abzudecken. Sie ermöglicht den Einsatz von Arbeitskräften in unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Leistungsbereichen. Dadurch können personelle Engpässe überbrückt, zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt und vielfältige Aufgaben zuverlässig erfüllt werden. Die BBG plant daher eine Folgeausschreibung zur Arbeitskräfteüberlassung.
Um die Ausschreibung durchführen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre geschätzten Bedarfe in diesem Bereich mitzuteilen, auch wenn bisherige Abrufvolumina für die kommenden Jahre fortgeschrieben werden sollen.
Die Bekanntgabe Ihrer Bedarfe ist für Sie unverbindlich. Das bedeutet: Nach Abschluss einer möglichen Rahmenvereinbarung besteht für Sie keine Verpflichtung, Leistungen oder Produkte daraus abzurufen. Ihre Bedarfsmeldung hilft uns jedoch, das Gesamtvolumen möglichst passend zu planen und eine vorzeitige Ausschöpfung der Rahmenvereinbarung zu vermeiden.
Eine vorzeitige Ausschöpfung bedeutet, dass das vorgesehene Gesamtvolumen bereits vor Ende der Laufzeit aufgebraucht ist. In diesem Fall sind keine weiteren Abrufe möglich, bis ein neues Vergabeverfahren abgeschlossen ist. Alternativ können Sie Ihren Bedarf verbindlich melden. Wir reservieren das benötigte Volumen für Sie, sodass es Ihnen während der gesamten Laufzeit zur Verfügung steht.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Abrufvariante Sie bevorzugen: „Zeitarbeit“ oder „Payroll“. Darüber hinaus können Sie Bedarfe in neuen Leistungsbereichen, beispielsweise für medizinisches Fachpersonal, melden.
Nähere Details finden Sie in unserem kompakten Formular. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular bis 11.11.2026 an bedarfserhebung(at)bbg.gv.at.
Zum Formular für die Bedarfserhebung für Arbeitskräfteüberlassung
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das BBG-Kundenmanagement-Team gerne zur Verfügung, bei fachlichen Rückfragen zu dieser Bedarfserhebung wenden Sie sich bitte an unsere Einkaufsexpertin Melissa Wittmann, BA (+43 1 245 705 08 332, bedarfserhebung(at)bbg.gv.at).

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