Aktionsplan nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln – aktuelle Information der BBG

Angesichts der aktuellen Medienberichterstattung im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess der Weiterentwicklung der naBe-Kriterien für Lebensmittel hält die BBG wie folgt fest:

Die bundesweite Gesamtkoordination für die nachhaltige öffentliche Beschaffung liegt in der Zuständigkeit des BMLUK, die operative Umsetzung und Einhaltung der naBe-Kriterien obliegt den jeweils beschaffenden Ressorts.

Gemäß Ministerratsvortrag aus dem Jahr 2021 wird die Umsetzung des naBe-Aktionsplans von einer naBe-Steuerungsgruppe auf Ebene der Präsidialsektionsleiterinnen und -leiter sowie auf operativer Ebene von naBe-Beauftragten, die in allen Bundesministerien eingesetzt wurden, begleitet.
Die Erarbeitungen bzw. Weiterentwicklungen der naBe-Kriterien erfolgen auf einstimmigen Beschluss der naBe-Steuerungsgruppe in jeweiligen Fachausschüssen, zu welchen einerseits Fachvertreterinnen und -vertreter aller Ressorts, andererseits im konkreten Lebensmittelfachausschuss unter anderem die BBG eingeladen sind.
Diese politisch 2021 beschlossene Governance wird von allen involvierten Organisationen entsprechend gelebt und folgt der aus Sicht der BBG zu begrüßenden Logik, dass zuerst die Fachebene nach eingehender Diskussion konkrete Vorschläge erarbeitet, diese der erwähnten Steuerungsgruppe, in der alle Ressorts vertreten sind, unterbreitet und erst nach einstimmigem Beschluss der Steuerungsgruppe der politischen Ebene zur finalen Entscheidungsfindung vorlegt werden.

Um auch die Marktseite (Verbände und Vertretungen der Biolandwirte etc.) in den laufenden Prozess der Kriterienweiterentwicklung proaktiv einzubinden, hat am 10. November 2025 im BMLUK ein sogenanntes „Stakeholdermeeting“ stattgefunden. Im Zuge dieses Treffens wurde klargestellt, dass ein rein technischer Fachentwurf vorgestellt und offen diskutiert werden soll und noch in keiner Weise vorab eine politische Abstimmung vorliegt, zumal die oben beschriebene politisch beschlossene Governance diese Vorgangsweise vorgibt.
Die BBG begrüßt ausdrücklich auch diese, der Intention des § 24 BVergG (Anm.: Vorherige Erkundung des Marktes) Rechnung tragende Initiative des BMLUK.

Somit befindet man sich derzeit mitten in einem laufenden und transparenten operativen Arbeitsprozess.