Ein Jahr Vergaberecht neu
Am 21. August 2018 trat das neue Vergaberecht, das Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG), in Kraft. Damit hat Österreich nun endlich das Vergabe-Richtlinien-Paket der EU umgesetzt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Vergaberecht in aller Kürze.
Warum ein neues Vergaberecht?
Ziel des Gesetzespakets ist es, Vergabeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen sowie das Bestbieterprinzip zu stärken. Außerdem soll die Transparenz gefördert werden.
Muss ich mich als Kunde der BBG überhaupt mit dem Vergaberecht auseinandersetzen?
Einkaufen ohne selbst ausschreiben zu müssen, ist natürlich der Mehrwert für unsere Kunden. Trotzdem ist es natürlich wichtig die Spielregeln zu kennen, wie zum Beispiel ab welchen Betrag Sie überhaupt ausschreiben müssen. Auf alle Fälle müssen Sie achtsam sein bei Beschaffungen über der Direktvergabegrenze von 100.000 €.
Welches neue Vergabeverfahren gibt es und welchen Mehrwert bringt es?
Mit dem neuen Vergabeverfahren „Innovationspartnerschaft“ sind Innovation nun leichter in öffentliche Ausschreibungen integrierbar. Ziel des Verfahren ist die Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer innovativen Leistung und dem anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Darüber hinaus werden im neuem BVergG auch ökologische und soziale Kriterien stärker berücksichtigt. Hier wird verstärkt auf das Bestbieterprinzip (wirtschaftlich und technisch günstigstes Angebot) gesetzt, bei dem neben dem Preis zumindest ein zweites Zuschlagskriterium vorzusehen ist.
Was sorgt für mehr Transparenz in den Vergaben?
In erster Linie sorgt natürlich die verpflichtende Kerndaten-Meldung für mehr Transparenz. Gemeldet werden muss jeder einzelne Abruf ab einer Wertgrenze von 50.000 € netto von allen öffentlichen Auftraggeber. Keine Sorge, wenn Sie aus dem e-Shop abrufen, erinnert Sie dieser automatisch an die Meldung.
Erstmalig enthält das Bundesvergabegesetz Regelungen für zulässige und unzulässige nachträgliche Vertragsänderungen. Der neue, erweiterte Katalog für Ausschlussgründen bringt ebenfalls mehr Sicherheit in Vergaben. So können nun auch negative Erfahrungen bei einem früheren Auftrag berücksichtigt werden.
Muss ich jetzt auch elektronisch ausschreiben?
Seit 18.10.2018 hat im Oberschwellenbereich die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Das heißt, dass die Kommunikation von der Bekanntmachung bis zur Angebotslegung vollständig elektronisch abzuwickeln ist. Die BBG als zentrale Beschaffungsstelle muss dieser Pflicht bereits seit längerem nachkommen. Nützen Sie unsere Erfahrung. Der E-Vergabe-Standard-Workflow unseres Serviceproviders steht auch Ihnen zur Verfügung.
Sie möchten sich noch weiter über das Vergaberecht informieren? In unseren „Verwandten Artikel“ finden Sie weitere Artikel zum Thema Vergaberecht. Gerne schulen wir Sie in einem unseren nächsten Seminare auch persönlich.

Vergaberecht
Das Bundesvergabegesetz 2018 regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Österreich.

Vergabeberatung
Das Vergabekompetenzcenter (VKC) steht Ihnen für erste Auskünfte in Vergabefragen zur Verfügung.

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Unseren Artikel zu den Grundlagen des Vergaberechts finden Sie auf Seite 38.

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