Versorgungssicherheit bei PCR-Testungen für die öffentliche Hand gewährleistet
Neue Rahmenvereinbarung für PCR-Testungen abgeschlossen.
Als Best-in-Class Einkaufspartner der öffentlichen Hand gewährleistet die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) weiterhin die Versorgungssicherheit für das Krisen- und Vorsorgemanagement. Für öffentliche Auftraggeber wurden die notwendigen Rahmenvereinbarungen bedarfsgerecht abgeschlossen. Ab sofort steht nach Abschluss eines EU-weit durchgeführten offenen Verfahrens die neue Rahmenvereinbarung zum Abruf von PCR-Testungen bereit. Der Leistungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens umfasst molekularbiologische Probenanalyse auf SARS-CoV-2 (PCR oder RT-LAMP), Screening-Maßnahmen sowie den Aufbau und Betrieb von Teststraßen. Die Rahmenvereinbarung ist im Sinne des Krisen- und Vorsorgemanagements, als flexible Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren aufgesetzt. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung, im Falle der tatsächlichen Bestellung besteht für die Vertragspartner jedoch eine Lieferverpflichtung. So schafft die BBG mit dieser Rahmenvereinbarung die Grundlage dafür, dass im Anlassfall von öffentlichen Auftraggebern unter vorab definierten Bedingungen und ohne neuerliche Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden kann. Direktabrufe erfolgen nach dem definierten Prinzip. Es kann zwischen verschiedenen Abnahmearten der Proben, Pooling-Größen oder maximaler Zeitspanne bis zur Ergebnismeldung gewählt werden.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wurde mit jenen Unternehmen, die geeignet sind und gültige ausschreibungskonforme Angebote gelegt haben, abgeschlossen. Die Anforderungen waren im Sinne der Produktsicherheit hoch. Neben entsprechender Erfahrung der Unternehmen waren auch die erforderlichen Berechtigungen nachzuweisen. Versorgungssicherheit ist in der aktuellen Situation unabdingbar, daher hatten alle befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen die gleiche Chance als Partner der Rahmenvereinbarung ausgewählt zu werden und im Bedarfsfall vertraglich definierte Leistungen zu erbringen, sofern ihre Produkte der geforderten Qualität entsprechen. Die Bieter mussten demnach gemäß Bundesvergabegesetz ihre Befugnis, die technische Leistungsfähigkeit (unter anderem beispielsweise unter Nennung von Fachärzten, Teilnahme an Ringversuchen, Referenzen), die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie deren berufliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt durch den jeweiligen Auftraggeber jeweils angepasst an seinen Bedarf und die jeweilige Beschaffungssituation. Selbstverständlich können Sie sich während der gesamten Vertragslaufzeit an uns wenden (qualitaetsmanagement(at)bbg.gv.at). Wir unterstützen Sie gerne.
Verwandte Artikel:

SARS-Cov-2 (Covid-19) Testungen - GZ 5301.03891
Eine kompetente fachärztliche Beratung ist bei der Befundung von Covid-19 unerlässlich. Bei der Beauftragung von SARS-Cov-2 Laboranalysen und Betrieb…