Verbessern Sie Ihre Innenraumluft mit der BBG
Als Ihr verlässlicher Einkaufspartner haben wir die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Krisen- und Vorsorgemanagements stets im Blick. Aktuelle Rahmenvereinbarung wurde nach einem EU-weiten, offenen Verfahren abgeschlossen.
Neben der Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln und dem Tragen des vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutzes (z.B. FFP2-Maske) bietet auch die konsequente Lüftung und der sachgerechte Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) eine Reduktion des Infektionsrisikos.
Umfassende Informationen hierzu hat der Arbeitskreis Innenraumluft im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im „Positionspapier zu lüftungsunterstützenden Maßnahmen durch Einsatz von Luftreinigern zur Covid-19 Prävention und Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft“ veröffentlicht.
Die beste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumluft ist das richtige und ausreichende Lüften. Diese Maßnahme ist in manchen Räumen wie beispielsweise Schul- und Unterrichtsräumen, manchmal nur eingeschränkt möglich. Grund hierfür sind oftmals bauliche bzw. technische Gegebenheiten.
Um Sie bestmöglich in der Verbesserung Ihrer Luftraumqualität und der Reduktion des Infektionsrisikos zu unterstützen, steht Ihnen nun nach Abschluss eines europaweiten, offenen Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Luftreinigungsgeräten zur Verfügung. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beratung, Planung, Lieferung, Aufstellung, Montage sowie Herstellung des verwendungsfertigen Zustandes von Luftreinigungsgeräten. Eine Liste aller aktiven Lieferanten finden Sie auf unserer Webseite.
Details dazu finden Sie natürlich auch im e-Shop der BBG. Bei der Ausschreibung mussten Geräte angeboten werden, die gemäß den Festlegungen des Positionspapiers des Arbeitskreises Innenraumluft sowie eines Erlasses des Arbeitsministeriums mit Hochleistungspartikelfilter (E12, H13, H14 etc.), Sterilisation der Luft durch Einsatz von UV-Technik oder auch elektrostatischer Abscheidung ausgestattet sind. Zudem sind die Produkte so zu konzipieren, dass der gesamte Ausbildungsbereich ausgestattet werden kann, um ein sicheres Unterrichten und Arbeiten sicherzustellen und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen eingehalten werden (z.B. ASchG, GefStoffV etc.).
Es wurde mit jenen Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die geeignet sind und gültige ausschreibungskonforme Angebote gelegt haben. Versorgungssicherheit ist unabdingbar, daher hatten alle befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen die gleiche Chance als Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen ausgewählt zu werden und im Bedarfsfall vertraglich definierte Leistungen zu erbringen, sofern ihre Produkte der geforderten Qualität entsprechen.

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