BBG und Nachhaltigkeit

Als Einkaufsdienstleister der Republik ist nachhaltige Beschaffung für die Bundesbeschaffung seit ihrer Gründung ein zentrales Thema. Die Mission der BBG, durch Bündelung und Standardisierung des öffentlichen Einkaufs einen Beitrag zur Senkung der öffentlichen Ausgaben zu leisten, ist schon vom Prinzip der (wirtschaftlichen) Nachhaltigkeit geprägt.

In den letzten Jahren ist der Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus der BBG gerückt. Daher hat die BBG eine Reihe von Projekten zur nachhaltigen Beschaffung umgesetzt. Darunter fällt der Abschluss von Rahmenverträgen zu Strom aus erneuerbarer Energie oder die Umsetzung des Prinzips des „Total Cost of Ownership“ als modernen Lösungsansatz bei der Auswahl des Bestbieters. Darüber hinaus wurden Projekte zur Beschaffung von Umweltpapier und umweltfreundlichen Reinigungsmittel oder alternativ betriebener Fahrzeuge durchgeführt um weitere Beispiele zu nennen.

Ab dem Jahr 2007 erfolgte eine Pilotphase zur ökologischen öffentlichen Beschaffung des Bundes. Bereits in dieser Phase erfolgte die Anwendung und Evaluierung von ökologischen Kriterien in ausgewählten Bereichen durch die BBG.

Seit dem Jahr 2008 wurde unter Federführung des BMLFUW ein "Nationaler Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung" (kurz: naBe-Aktionsplan) gemeinsam mit öffentlichen Auftraggebern im Rahmen mehrerer Workshops erarbeitet. Die BBG war Teil der Steuerungsgruppe und hat ihre Best-Practice-Beispiele im Rahmen themenspezifischer Workshops präsentiert. Der erarbeitete Vorschlag wurde in einem Ministerratsvortrag am 20. Juli 2010 angenommen. Der Ministerratsvortrag sowie der naBe-Aktionsplan mit allen Kriterienkatalogen können Sie im rechten  Menü herunterladen werden.

Seit Herbst 2010 wird der naBe-Aktionsplan in der BBG umgesetzt und – spätestens bei Neuausschreibungen – werden alle Verträge der BBG an diesen neuen Standard angepasst.

Im Kern liegen die Umsetzungsmaßnahmen des naBe-Aktionsplans der BBG auf drei Säulen:

  1. der Berücksichtigung der naBe-Kriterien in den BBG-Ausschreibungen,
  2. die Kennzeichnung der naBe-konformen Verträge mittels Zuschlagskategorie, welche aufgrund einer naBe-konformen Ausschreibung zugeschlagen wurden, und der gezielten Kundeninformation sowie
  3. der Beteiligung an der laufenden Evaluierung inklusive einer weiteren Pilotphase und an einem Monitoring.

Dadurch wird das komplexe Thema der Umweltgerechtheit von Ausschreibungen berücksichtigt und die BBG setzt auch hier ihre Services zum Nutzen für ihre Kunden ein.