Einkauf bei Behindertenwerkstätten und integrativen Betrieben.

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Einkauf bei Behindertenwerkstätten und integrativen Betrieben

Behindertenwerkstätten und integrative Betriebe leisten einen unverzichtbaren Dienst an unserer Gesellschaft. Behindertenwerkstätten geben Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen die Gewissheit, ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu sein. Integrative Betriebe sind wichtige Wegbereiter bei der Eingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt. 

Die Bundesbeschaffung unterstützt die wichtige Arbeit derartiger Werkstätten im Rahmen ihrer jährlichen Weihnachtsaktion. Auch viele Kunden der BBG wollen Behindertenwerkstätten bzw. integrative Werkstätten durch die Abnahme einzelner Produkte unterstützen, sehen sich aber mit der gesetzlichen Abrufverpflichtung über die Bundesbeschaffung (BBG-Gesetz) konfrontiert. 

Gerne stellt die BBG klar, dass ein Großteil der Produkte von Behindertenwerkstätten nicht oder nur in einer nicht vergleichbaren Verarbeitungsweise vom Produktportfolio der Bundesbeschaffung umfasst sind. Einem Einkauf bei Behindertwerkstätten steht also unter Berücksichtigung der Bestimmungen des BBG-Gesetzes nichts im Wege.