Neues BBG-Gesetz: Chance für Länder und Gemeinden.

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Neues BBG-Gesetz: Chance für Länder und Gemeinden

Wien, 03.02.2006. Auch ausgegliederte Unternehmen sollen künftig die günstigen Verträge der Bundesbeschaffungsgesellschaft nutzen können. Positive Effekte werden aber auch für die Wirtschaft erwartet.

Dr. Erich Pramböck, Generalsekretär des Städtebundes „begrüßt den Entwurf der Änderungen des BB-GmbH-Gesetzes. Insbesondere die für ausgegliederte Einrichtungen von Ländern und Gemeinden geschaffene Möglichkeit, dass die Bundesbeschaffungsgesellschaft nunmehr in ihrem Namen und auf deren Rechnung Vergabeverfahren durchführen kann, wird zu Einsparungen bei diesen Institutionen führen.“

Auch der Präsident des Gemeindebundes, Bürgermeister Helmut Mödlhammer, hält fest, „dass die mit dieser Novelle vorgenommene Ausweitung der Zuständigkeit der Bundesbeschaffung GmbH ausdrücklich begrüßt wird. Der Österreichische Gemeindebund erhofft sich durch diese Novelle eine Rationalisierung bei den Vergabeverfahren sowie positive Effekte vor allem etwa durch eine Senkung der Beschaffungskosten bei den Gemeinden.“

Die beiden Interessensvertreter anerkennen damit die Arbeit, die die Bundesbeschaffungsgesellschaft in den letzten Jahren geleistet hat. Sie erspart durch ihren wirtschaftlichen Einkauf der öffentlichen Hand pro Jahr 70 Millionen Euro – „dieses durch die Reduktion der Einkaufspreise erwirtschaftete Geld steht der Verwaltung für sinnvolle Investitionen zur Verfügung“, betont der Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsgesell-schaft, Mag. Andreas Nemec.

Daneben sorgt die BBG aber auch für eine dramatische Reduktion des Verwaltungsaufwandes. Dr. Hermann Germ, Leiter der Verwaltungssektion im Justizministerium: „Das ist eine große Erleichterung für uns – die frei werdenden Kapazitäten brauchen wir dringend bei der Erledigung unserer Kernaufgaben wie zum Beispiel dem Strafvollzug.“

Die Tätigkeit der Bundesbeschaffungsgesellschaft ruft aber auch in der Wirtschaft ein positives Echo hervor: „Es kann nicht mehr vorkommen, dass ein Einkäufer durch einen potenziellen Auftragnehmer bestochen wird“, freut sich ein Wirtschaftstreibender in einer Studie der KMU-Forschung Austria. Umso unverständlicher, dass der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner, nun eine Rückkehr zu den intransparenten Direktvergaben fordert.

Dass sich kleine Unternehmen bei der Erstellung eines Angebots gemäß dem komplizierten Vergaberecht äußerst schwer tun, hat die BBG schon vor Jahren erkannt. Deshalb greift die BBG den Unternehmen besonders unter die Arme. Aus der Studie der KMU-Forschung Austria: „Die Ausschreibungsunterlagen sind durch die BBG klarer definiert und einfacher handzuhaben. Hinzu kommen die guten Unterstützungsleistungen der BBG-Mitarbeiter.“ „Auf unseren Wunsch, dass die Wirtschaftskammer durch Schulungen dazu bei-trägt, die KMU vergaberechtsfit zu machen, hat sie bislang leider nur äußerst träge reagiert“, ärgert sich BBG-Geschäftsführer Nemec.

Die Bundesbeschaffungsgesellschaft hat dafür gesorgt, dass bei den von ihr beschafften Produkten inzwischen 73% der Vertragspartner kleine und mittlere Unternehmen sind – obwohl im Großteil ihrer Beschaffungsgruppen laut einer Studie „keine bzw. kaum KMU tätig sind bzw. im Allgemeinen entsprechende Aufträge nicht an KMU vergeben werden (können).“ Selbst Kleinbetriebe, die beim Einkauf größerer Firmen fast nie eine Rolle spielen, stellen 15% unserer Vertragspartner. Ein Vergleich mit dem Einkaufsverhalten von Privatpersonen ist in diesem Zusammenhang sinnlos.

Die BBG nützt jede Möglichkeit des Bundesvergabegesetzes aus, um kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Durch die Aufteilung in regionale Lose kommen bei einem Viertel der BBG-Ausschreibungen sogar ausschließlich KMU zum Zug.

Ansprechpartner für Medien

Florian Unterberger
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