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Gastkommentar: "Ein Schlupfloch wie ein Scheunentor"
Wien, 06.04.2009. Die Anhebung der Direktvergabegrenze ist ein populistisches Manöver, das nur einen Gewinner kennt: das Beziehungsgeschäft. - Eine Kritik von BBG-Geschäftsführer Mag. Andreas Nemec.
Dass inmitten der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg die Nerven blank liegen und man mit raschen Vorstößen gegenzusteuern versucht, ist nur zu verständlich. Aber manche vorschnell beschlossenen Krisenrezepte könnten sich als Bumerang erweisen. Wenn etwa innerhalb weniger Tage die Vergabe öffentlicher Aufträge wesentlich erleichtert wird, nahezu zeitgleich aber auch eine Kürzung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel beschlossen wird, dann wird offensichtlich, dass es nach wie vor an einer Gesamtstrategie fehlt, wie der Krise wirksam begegnet werden kann.
Das Bundeskanzleramt hat - per Verordnung - die Anhebung der sogenannten Direktvergabegrenze von 40.000 auf 100.000 Euro verfügt. In Zukunft ist es also möglich, Liefer- und Dienstleistungen bis zu diesem stolzen Betrag freihändig, das heißt ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren, zu vergeben. Dadurch sollen öffentliche Mittel rascher investiert und damit die Konjunktur belebt werden. Nur: Was passiert, wenn die Mittel zur Neige gehen? Niemand auf diesem Planeten gibt sich mehr der Illusion hin, dass die Rezession in ein paar Monaten überwunden sein wird und die Steuereinnahmen wieder sprudeln werden.
100.000 statt 40.000 Euro
Eben ist der Bund dabei, die sogenannten Ermessensausgaben - also jener Gelder, die u.a. für Auftragsvergaben zur Verfügung stehen - um volle acht Prozent zu kürzen. Auch bei den anderen Gebietskörperschaften wie Ländern und Gemeinden schlagen die massiven Steuerausfälle durch den Finanzausgleich unmittelbar auf die verfügbaren Gelder durch. Da in den guten Zeiten keine ausreichenden finanziellen Polster aufgebaut wurden, muss man jetzt in der Krise einen restriktiven Sparkurs fahren, um eine noch schlimmere Explosion der Staatsschulden zu verhindern.
Die Gelder, die man jetzt ausgibt, fehlen in der zweiten Jahreshälfte - in der es konjunkturell um nichts besser aussehen dürfte als jetzt. Es kommt noch schlimmer: Die Vergabe von Aufträgen ohne wirtschaftlichen Wettbewerb führt zu überteuerten Preisen, wodurch sich das Problem am Jahresende noch verschärft und die öffentliche Hand in Summe deutlich weniger Güter und Dienstleistungen beschaffen wird als in Jahren ohne Wirtschaftskrise - was sich wiederum negativ auf die Produktivität der Verwaltung auswirken wird.
Diese Zusammenhänge sind natürlich auch allen Politikern und Interessensvertretern bewusst, die die Anhebung der Direktvergabe als Allheilmittel gegen die Wirtschaftskrise feiern. Worum geht es ihnen dann? In Wahrheit wird die Wirtschaftskrise zum Anlass genommen, um das überaus mühselige und lästige Vergaberecht loszuwerden. Das Bundesvergabegesetz, das für Objektivität und Transparenz bei öffentlichen Auftragsvergaben sorgen soll, ist in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem Moloch mit über 350 Paragrafen angewachsen. Die viel zitierte Brüsseler Bürokratie hat für ihre Vergaberichtlinien schon 164 Artikel benötigt, mit Hilfe der ausgeprägten Kreativität der österreichischen Vergabejuristen ist es dann so weit gekommen, dass eine durchschnittliche österreichische Gemeinde ohne Zuhilfenahme eines Anwalts keine Ausschreibung mehr durchführen kann.
Wettbewerb wird zurückgedrängt
Da es ein unüberwindliches Naturgesetz zu sein scheint, dass das Vergaberecht von Novelle zu Novelle formalistischer und kasuistischer wird, fokussiert sich die Energie der Interessensvertreter von Auftraggebern und Auftragnehmern ausschließlich darauf, den vom Vergaberecht de facto ausgenommenen Bereich der Direktvergaben ständig auszuweiten. Doch dieser anscheinend erfolgreiche Lobbyismus hat gravierende Konsequenzen:
- Während die Firmen, die über gute Beziehungen zu den vergebenden Stellen verfügen, sich über öffentliche Aufträge mit ordentlichen Gewinnmargen freuen dürfen, können die Unternehmer, die bislang mit guter Qualität und attraktiven Preisen gepunktet haben, nicht einmal am Wettbewerb teilnehmen.
- Der Steuerzahler bekommt für seine Beiträge in Zukunft möglicher Weise schlechtere und weniger Leistungen.
- Öffentliche Auftraggeber werden viel häufiger der „versuchten Anfütterung“ zu widerstehen haben.
Laut Medienberichten hat Deutschland diese Gefahr erkannt und gesetzliche Vorkehrungen getroffen: Geplante Direktvergaben müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Auf diese Weise haben Mitbewerber und Medien zumindest die Möglichkeit, rechtzeitig auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam zu machen. In Österreich passiert die Anhebung der Vergabegrenze nur per Verordnung – was bedeutet, dass man nicht einmal mitbekommt, wenn ein Beamter einem befreundeten Unternehmer einen Auftrag über 95.000 Euro zukommen lässt.
Solange nicht an einer radikalen Vereinfachung des Vergabegesetzes gearbeitet wird, müssen auch die Beteuerungen, dass die Direktvergabegrenze nach eineinhalb Jahren wieder auf das frühere Niveau gesenkt würde, als plumpes Ablenkungsmanöver gewertet werden. Es bleibt die Hoffnung, dass der Nationalrat bei der anstehenden Novellierung des Vergaberechts sich seiner Rolle als Gesetzgeber bewusst wird und das Vergaberecht auf sein ursprüngliches Grundanliegen zurückführt, nämlich die wettbewerbsorientierte transparente Beschaffung der öffentlichen Hand. Damit würde das Vergabewesen wieder ausschließlich dem Steuerzahler dienen - und nicht als Geschäftsmodell für Berater und Anwälte.
Ansprechpartner für Medien
Florian Unterberger
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