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Österreichische Vergabevorschriften
Hier finden Sie alle gültigen österreichischen Vorschriften betreffend das Vergabewesen.
BVergG-Novelle 2009
In Umsetzung der Rechtsmittelrichtlinie (Richtlinie 2007/66/EG) wurde das BVergG 2006 mit BGBl. I Nr. 15/2010 geändert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Möglichkeit einer Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung
- Änderung bei der Prüfung der Befugnis von ausländischen Bietern
- Änderungen der Bekanntmachungspflichten, insbesondere bei Rahmenvereinbarungen und Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
- Geänderte Stillhaltefristen
- Neue Regeln für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen
- Erweiterter Rechtsschutz, weitere Zuständigkeit des BVA
- Strengere Sanktionen - insbesondere häufigere Nichtigkeit von Verträgen, Möglichkeit von Geldbußen
Des Weiteren wurden mit BGBl. II Nr. 73/2010 die Schwellenwerte des BVergG 2006 entsprechend der Verordnung der Europäischen Kommission angepasst.
Die Pauschalgebühren für das Verfahren vor dem Bundesvergabeamt (BVA) werden zukünftig durch Verordnung festgelegt.
Die Novelle ist mit 5. März 2010 in Kraft getreten.
Gastkommentar: "Ein Schlupfloch wie ein Scheunentor"
BBG-Geschäftsführer Andreas Nemec hat im Rechtspanorama der "Presse" Stellung zur geplanten Anhebung der Direktvergabegrenze von 40.000 auf 100.000 Euro genommen.
Schwellenwerteverordnung 2009, BGBl. II Nr. 125/2009
BVergG 2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 73/2010
Publikationsmedienverordnung 2006 BGBl. II Nr. 300/2006
Schwellenwerteverordnung der Europäischen Kommission ab 01.01.2010
Gastkommentar: "Ein Schlupfloch wie ein Scheunentor"
Kundmachung bezüglich Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006
