Bereichsmenü.
Inhalt.
Beschaffungscontrolling-Verordnung
Die Verordnung zur Errichtung der BBG (BGBl. I Nr. 99/2002) legte die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings per Verordnung durch den Bundesminister für Finanzen (§2 Abs. 3). als dezidierte Aufgabe (§2 Abs. 2 Z7) fest.
Die Beschaffungscontrolling-Verordnung trat im Oktober 2003 in Kraft, und regelt die Ziele und Aufgaben des Beschaffungscontrollings im Allgemeinen, sowie Begriffsbestimmungen, Organisation und Durchführung, Messung der Prozesse, Berichtswesen und Berichterstattung, etc. im Besonderen.
Mit 9. Oktober 2008 wurde die bisher geltende Beschaffungscontrolling-Verordnung aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Verpflichtung des Bundes zur Verwendung der elektronischen Katalog- und Bestellsysteme der BBG, bei Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
- Abbildung der Bieterstruktur der durchgeführten Ausschreibungen unter Einbezug der KMU Klassifizierung.
- Dokumentation von getroffenen Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung, sowie qualitative Merkmale hinsichtlich der Lieferantenstruktur.
Weiters wurden vor allem Begriffsbestimmungen ergänzt bzw. präzisiert. Die vollständige Fassung der aktuellen Beschaffungscontrolling-Verordnung finden Sie hier.
