Gesetze & Verordnungen

Das Vergaberecht ist in Österreich im Bundesvergabegesetz 2006 geregelt (BVergG 2006).

Von besonderer Bedeutung sind die entsprechenden Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG) und die reichhaltigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Bereich des Vergaberechts, die auch die Grundlage für das BVergG bilden.

Wegen der europaweit großen Dynamik dieses Rechtsbereichs wurde auch das BVergG 2006 bereits mehrfach novelliert – zuletzt im März 2010.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz), BGBl. I 39/2001, i. d. F. BGBl. I Nr. 76/2006, wurde die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) errichtet. Aufgabe der BBG ist unter anderem die Durchführung von Vergabeverfahren sowie der Abschluss von Verträgen und Rahmenvereinbarungen als zentrale Beschaffungsstelle.