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Grundsatzvereinbarung mit der BBG
Einfach einkaufen mit der Bundesbeschaffung
Fast 300.000 Produkte und Dienstleistungen stellt die Bundesbeschaffung der öffentlichen Hand zur Verfügung. Bestellt werden sie rasch und unkompliziert über den e-Shop der BBG. Voraussetzung dafür ist lediglich der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung.
Die Grundsatzvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, insbesondere:
- den Zugang zu den Bestell-Tools e-Shop und e-Reisen;
- die Berücksichtigung von Bedarfen des Kunden in Ausschreibungen;
- die Beauftragung zum Abschluss von Rahmenverträgen und Rahmenvereinbarungen für den Kunden.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie überhaupt öffentlicher Auftraggeber sind und dem Vergaberecht unterliegen (dies ist die rechtliche Voraussetzung für die Nutzung der BBG), dann helfen Ihnen die Informationen in der nebenstehenden Eigenbeurteilung sicherlich weiter.
Jahresgebühr nur 150 Euro
Die Fixkosten für eine Partnerschaft mit der Bundesbeschaffung sind äußerst gering. Die Jahresgebühr beträgt € 150,- exkl. Ust. und beinhaltet die Registrierung von zwei Nutzern im e-Shop (zusätzliche Nutzer können jederzeit registriert werden). Abgesehen von diesen Lizenzgebühren erhalten Sie keine weiteren Rechnungen von der BBG.
Um die Aufwände der Bundesbeschaffung abzudecken, wird über unsere Lieferanten eine Verwaltungscharge (V-Charge) eingehoben. Die Höhe beträgt zwischen 0,1% und 0,4% des Bestellwertes. Sie wird auf der e-Shop-Bestellung gesondert ausgewiesen.
Für Fragen zur Grundsatzvereinbarung oder zum Preismodell steht Ihnen unser Customer Competence Center jederzeit gerne zur Verfügung.
