Die neue Grundsatzvereinbarung.

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Die neue Grundsatzvereinbarung

Die BBG macht den öffentlichen Einkauf noch einfacher

Die Grundsatzvereinbarung beinhaltet wesentliche Neuerungen und Vereinfachungen, wodurch der Einkauf für öffentliche Auftraggeber noch unkomplizierter wird. So wie bisher können auch weiterhin Ihre individuellen Bedarfe in Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Zusätzlich können jetzt aber auch ungeplante Bedarfe über die Direktvergabegrenze hinaus ohne komplizierten administrativen Aufwand abgedeckt werden, solange die benötigten Waren und Dienstleistungen verfügbar sind.

Das neue Gebührenmodell (siehe weiterführende Dokumente/Preisblatt 2009) kommt ab 2009 zur Anwendung. Die sog. Servicecharge entfällt und wird durch eine Jahresgebühr für Nutzerlizenzen ersetzt. Die Jahresgebühr beträgt € 150,-- exkl. Ust. und beinhaltet die Registrierung von zwei Nutzern. Zusätzliche Nutzer können jederzeit registriert werden. Abgesehen von diesen Lizenzgebühren erhalten Sie keine weiteren Rechnungen von der BBG. Nähere Details zum neuen Preismodell finden Sie im "Preisblatt 2009". 

Da die Nutzerlizenzen die Aufwände für die Kundenbetreuung in keiner Weise abdecken können, wird zukünftig über unsere Lieferanten eine Verwaltungscharge (V-Charge) eingehoben. Diese Charge wird vom Bestellwert ermittelt. Die Höhe ist je nach Beschaffungsgruppe unterschiedlich und liegt zwischen 0,1% und 0,4%. Sie wird auf der e-Shop-Bestellung ausgewiesen und somit an den Lieferanten bezahlt, der diese Charge anschließend an die BBG abführt. 2009 werden die e-Shop-Verträge nach und nach auf die V-Charge umgestellt. Solange daher bei einer Bestellung im e-Shop keine V-Charge ausgewiesen wird, muss diese auch nicht bezahlt werden.

Mit der Einführung der Verwaltungscharge bietet Ihnen die BBG weiterhin ein hohes Einsparungspotential, sowohl bei den Anschaffungs- als auch bei Ihren eigenen Prozesskosten.

Für Fragen zur Grundsatzvereinbarung oder zum neuen Preismodell steht Ihnen unser Customer Competence Center unter +43 1 245 70-0 oder office(at)bbg.gv.at gerne zur Verfügung.