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Einkauf in der Praxis
Durch Bündelung und Standardisierung kann die BBG ihren Kunden Produkte zum besten Preis anbieten. Daneben hat es sich die BBG aber zum Ziel gesetzt, auch die Abwicklung des Einkaufs radikal zu vereinfachen und so zu weiteren Kosteneinsparungen beizutragen. Während öffentlicher Einkauf durch die strengen Regeln des Vergabe- und des Haushaltsrechts für die Dienststellen oft langwierig und kosteninstensiv ist, hat die Bundesbeschaffung die Aufwände auf ein Minimum reduziert.
Grundsatzvereinbarung abschließen. Prüfen Sie, ob es für Ihre Organisation bereits eine Grundsatzvereinbarung gibt - gerne hilft Ihnen das Customer Competenc Center der Bundesbeschaffung diesbezüglich weiter. Dienststellen des Bundes benötigen selbstverständlich keine Grundsatzvereinbarung - sie sind durch das BBG-Gesetz ohnehin verpflichtet, über die BBG einzukaufen.
Im e-Shop bestellen. Der Großteil des Produktportfolios der Bundesbeschaffung ist in einem elektronischen Webshop verfügbar. Rund 300.000 Produkte und Dienstleistungen können hier in elektronische Warenkörbe gelegt und von den Vorgesetzten freigegeben werden.
Lieferung direkt an den Kunden. Anschließend wird die Bestellung automatisch an den Lieferanten weitergeleitet, der die bestellten Produkte direkt in die Dienststelle liefert. Auch die Verrechnung erfolgt direkt vom Lieferanten an die Dienststelle.

